Jobcenter Lüneburg
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Pflichten zur Beendigung oder Verringerung des Leistungsbezuges

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert im sogenannten „Bildungspaket” berücksichtigt.

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Für Schülerinnen / Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die entstehenden Kosten für Ausflüge / Klassenfahrten übernommen werden.

  • Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen/Schüler erhalten im Schuljahr im Regelfall insgesamt 100 Euro für die Schulausstattung.

  • Angemessene Lernförderung

Eine ergänzende angemessene Lernförderung kann gewährt werden, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

  • Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

Wenn Schulen, Horte, Kitas oder Tagesmütter oder -Väter ein Mittagessen anbieten, kann ein Zuschuss zum Mittagessen gewährt werden. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, wenn eine Mitgliedschaft nachgewiesen wird.

  • Schülerbeförderungskosten

Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene weiterführende Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten in der Regel einen Zuschuss zu ihren Beförderungskosten.

An wen muss ich mich wenden?

Beratung und Auskunft zum Bildungs- und Teilhabepaket erteilt Ihnen das Bildungs- und Teilhabebüro für Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

Adresse: Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg 

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr

  • Tel.: +49 (0) 4131 – 26 17 30
  • Tel.: +49 (0) 4131 – 26 17 31
  • Tel.: +49 (0) 4131 – 26 17 32