Ab 01.01.2005 wurde im Rahmen der “Hartz-Gesetze” das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geschaffen.
In diesem Gesetzbuch gibt es Aufgaben für die Bundesagentur für Arbeit und für die Kommune (den Landkreis Lüneburg).
In Lüneburg wurde die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg (ARGE) ins Leben gerufen, um die Aufgaben aus einer Hand zu erfüllen.
Nach einer gesetzlichen Testphase von 6 Jahren und vielen verfassungsrechtlichen Fragen entstand ab dem 01.01.2011 das Jobcenter Landkreis Lüneburg.
Wir haben vorrangig den Auftrag, gemeinsam mit den Kunden, deren Hilfebedürftigkeit zu beenden.