Jobcenter Lüneburg
Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen & berufliche Rehabilitation
Die gesetzlichen Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen wollen deren Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern, Benachteiligung vermeiden und dieser entgegenwirken. Die Ausübung einer Beschäftigung trägt ganz wesentlich zur Selbstverwirklichung und sozialen Integration bei.

Aus diesem Grunde hat sich das Jobcenter Landkreis Lüneburg insbesondere die rechtskreisübergreifende Unterstützung betroffener Personen zum Ziel gesetzt. Speziell qualifiziertes Fachpersonal hilft Ihnen im Bedarfsfall bei der Identifikation des zuständigen Kostenträgers und begleitet Sie durch den (Re-) Integrations- oder Rehabilitationsprozess.

Wer gehört zum förderungsfähigen Personenkreis?

Leistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben können Menschen erhalten, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. Dies gilt auch für lernbehinderte Personen und Personen, denen eine Behinderung mit den benannten Folgen droht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung, ein anerkannter Grad der Behinderung oder eine Gleichstellung vorliegt.

Wer gehört zum förderungsfähigen Personenkreis?

Leistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben können Menschen erhalten, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. Dies gilt auch für lernbehinderte Personen und Personen, denen eine Behinderung mit den benannten Folgen droht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung, ein anerkannter Grad der Behinderung oder eine Gleichstellung vorliegt.

Welche Kostenträger gibt es?

Leistungen zur Teilhabe können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gewährt werden durch:

  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • die Träger der Kriegsopferversorgung oder die Träger der Kriegsopferfürsorge
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Sozialhilfe

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im Jobcenter Landkreis Lüneburg.