Menschen mit Behinderungen & berufliche Rehabilitation
Die gesetzlichen Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen wollen deren Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern, Benachteiligung vermeiden und dieser entgegenwirken. Die Ausübung einer Beschäftigung trägt ganz wesentlich zur Selbstverwirklichung und sozialen Integration bei.
Aus diesem Grunde hat sich das Jobcenter Landkreis Lüneburg insbesondere die rechtskreisübergreifende Unterstützung betroffener Personen zum Ziel gesetzt. Speziell qualifiziertes Fachpersonal hilft Ihnen im Bedarfsfall bei der Identifikation des zuständigen Kostenträgers und begleitet Sie durch den (Re-) Integrations- oder Rehabilitationsprozess.
Leistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben können Menschen erhalten, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. Dies gilt auch für lernbehinderte Personen und Personen, denen eine Behinderung mit den benannten Folgen droht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung, ein anerkannter Grad der Behinderung oder eine Gleichstellung vorliegt.
Leistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben können Menschen erhalten, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. Dies gilt auch für lernbehinderte Personen und Personen, denen eine Behinderung mit den benannten Folgen droht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung, ein anerkannter Grad der Behinderung oder eine Gleichstellung vorliegt.
Leistungen zur Teilhabe können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gewährt werden durch:
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im Jobcenter Landkreis Lüneburg.